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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16 B ER (https://dejure.org/2016,21927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16 B ER (https://dejure.org/2016,21927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - L 19 AS 1083/16 B ER (https://dejure.org/2016,21927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Überprüfung einer Ermessensentscheidung; Besondere Härten im Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Überprüfung einer Ermessensentscheidung; Besondere Härten im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 792
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Nach der gesetzlichen Konzeption stellt die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente den Grundsatz und die fehlende Pflicht bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres bzw. bei Unbilligkeit die Ausnahme dar (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1).

    Der Verpflichtung der Antragstellerin zur Rentenantragstellung steht die Unbilligkeitsverordnung nicht entgegen, weil keiner der dort abschließend (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015, a.a.O.) geregelten Ausnahmetatbestände eingreift.

    Bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung hat ein Gericht nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BSG, Urteile vom 19.08.2015, a.a.O. und vom 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 m.w.N.).

    Es kommen nur besondere Härten im Einzelfall in Betracht, die keinen Unbilligkeitstatbestand i.S.d. Unbilligkeitsverordnung begründen, aber die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aufgrund außergewöhnlicher Umstände als unzumutbar erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 19.08.2015, a.a.O.).

    eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII verursachen kann, begründet keine besondere Härte (BSG, Urteil vom 19.08.2015, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des SGB XI durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014) das Ziel verfolgt, bei Sicherstellung einer sachgerechten Pflege die Möglichkeit der häuslichen Pflege zu fördern und ihr Vorrang vor stationärer Unterbringung zu geben (vgl. BT-Drs. 12/5262, S. 111 zu § 32).

    Die Pflegepersonen sind dann je nach Wahl Angehörige des Pflegebedürftigen, ehrenamtliche Pflegepersonen oder mit dem Pflegegeld "eingekaufte" professionelle Pflegekräfte, die aber in keinem Vertragsverhältnis zur Pflegekasse stehen (vgl. BT-Drs. 12/5262, S. 112 zu § 33).

    Es soll vielmehr im Sinne einer materiellen Anerkennung einen Anreiz darstellen und zugleich die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, indem diese das Pflegegeld zur freien Gestaltung ihrer Pflege einsetzen können (vgl. BT-Drs. 12/5262, S. 112 zu § 33).

    Dies hat den Gesetzgeber veranlasst, mit dem Pflegegeld für die "ehrenamtliche" Pflege (vgl. BT-Drucks 12/5262, S. 101) durch Angehörige eine finanzielle Anerkennung vorzusehen, die lediglich durch die soziale Absicherung der Pflegeperson in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung ergänzt wird (§ 44 SGB XI).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - L 19 AS 291/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen den Bescheid vom 13.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2016, mit dem die Antragstellerin zur Stellung eines Antrags auf vorzeitige Altersrente aufgefordert worden ist, ist nach § 86b Abs. 1 SGG zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14 B ER und vom 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER -, m.w.N.), aber nicht begründet.

    § 12a SGB II betrifft unter Berücksichtigung von § 65 Abs. 4 SGB II alle Leistungsberechtigten, die nach dem 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben und damit nicht mehr in den Genuss der sog. 58er-Regelung kommen (vgl. Beschluss des Senats vom 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Es bedarf deshalb besonderer Umstände, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1-3 VwGO).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung hat ein Gericht nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BSG, Urteile vom 19.08.2015, a.a.O. und vom 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Der Konzeption des Pflegegeldes liegt der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.03.2014 - 1 BvR 1122/12 - NZS 2014, 414).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Da der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat, überwiegt in der Regel das Vollzugsinteresse des Antragsgegners (vgl. BSG, Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R - SozR 4-1500 § 86a Nr. 2).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Zum anderen entspricht die Pflege von Angehörigen auch einer sittlichen Pflicht (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R - SozR 3-3300 § 77 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Rentenantragstellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen den Bescheid vom 13.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2016, mit dem die Antragstellerin zur Stellung eines Antrags auf vorzeitige Altersrente aufgefordert worden ist, ist nach § 86b Abs. 1 SGG zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14 B ER und vom 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER -, m.w.N.), aber nicht begründet.
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